Der Gesetzgeber sorgt sich um die Sicherheit auf Deutschlands Straßen und fordert regelmäßige Fahrzeugchecks. Die Angst vor dem TÜV ist nicht etwa die Angst um das Auto, sondern vor den Kosten der ggf. nötigen Reparatur.
Nutzen Sie unser Angebot: Alles aus einer Hand! Ist wieder der TÜV oder HU fällig, oder brauchen Sie eine Umweltplakette? Wir bereiten Ihr Fahrzeug vor und nehmen den TÜV und die Hauptuntersuchung auch ab! Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!
Entdeckte Mängel können sofort behoben werden, das erspart Ihnen Zeit und Geld. Bei der sogenannten Hauptuntersuchung wird Ihr Fahrzeug nach fest definierten Kriterien auf seine Verkehrstüchtigkeit untersucht. Fahrzeuge mit eigenem amtlichen Kennzeichen dürfen somit nur mit einer gültigen HU-Plakette am Straßenverkehr teilnehmen.
Jeder Fahrzeughalter muss deshalb sein Auto in regelmäßigen, gesetzlich festgelegten Zeitabständen zur Hauptuntersuchung vorführen. Je nach Fahrzeugart wird sie alle 12-24 Monate fällig und wird normalerweise zusammen mit der Abgasuntersuchung durchgeführt.
Ist Ihr Fahrzeug fit für den Straßenverkehr, wird als sichtbares Zeichen für die bestandene Prüfung die runde HU-Plakette auf dem hinteren amtlichen Kennzeichen angebracht, die den Monat und das Jahr des Fristablaufs für die nächste HU anzeigen.
Seit dem 01. März 2007 gilt die sog. "Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge." Mittlerweile besteht in folgenden Städten Kennzeichnungspflicht:

Berlin, Hannover, Köln, Stuttgart, Leonberg, Ludwigsburg, Mannheim, Reutlingen, Schwäbisch Gmünd, Tübingen, Ilsfeld, München, Frankfurt/Main, Dortmund, Bochum, Gelsenkirchen, Recklinghausen, Essen, Duisburg, Bottrop, Mühlheim/Ruhr und Oberhausen, Pleidelsheim, Bremen, Heilbronn, Herrenberg, Karlsruhe, Mühlacker, Pforzheim, Ulm, Düsseldorf, Wuppertal, Augsburg, Neu-Ulm, Bonn, Freiberg (Breisgau), Heidelberg, Münster, Pfinztal, Osnabrück, Neuss, Krefeld, Leipzig, Markgrönningen, Dinslaken, Magdeburg, Halle/Saale, Freiberg am Neckar, Ingersheim, Urbach, Heidenheim.
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Wer ohne gekennzeichnetes Fahrzeug in einer Umweltzone unterwegs ist, obwohl er nicht per Gesetz von der Kennzeichnungspflicht befreit ist und auch sonst keine Ausnahmegenehmigung vorweisen kann, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 40,- € und 1 Punkt in Flensburg.
Leistungen in Details:
- Hauptuntersuchung Abgasuntersuchung
- SP
- Fahrtenschreiberprüfung analog und digital
- Instandsetzung Fahrtenschreiber
- Nachrüstung digit. Fahrtenbuch
- Fachgerechte Beseitigung der HU-Mängel
etc.


















































